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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Verein zur Förderung der HTL Mödling (campusM) mit dem Sitz in Mödling, Techniker Straße 1-5, im Folgenden kurz „Verein“ genannt, ist 1947 gegründet worden, verfolgt ausschließlich mildtätige Ziele, entfaltet keinerlei unternehmerische Tätigkeit und ist nicht als Unternehmer im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (wie etwa UGB, KSchG oder GewO) anzusehen.


2. Die in den folgenden Punkten aufgestellten Bestimmungen sind integrierender Vereinbarungsinhalt der umseitigen Vereinbarung, wurden mit dem Vertragspartner einzeln erörtert und besprochen und mit Unterfertigung der Vereinbarung uneingeschränkt anerkannt.


3. Monatsbeiträge

Die laufenden Monatsbeiträge für Oktober bis einschließlich Juni werden mit „SEPA-Lastschrift Mandat“ durch den Verein vom Konto des Vertragspartners eingezogen. Dieses SEPA-LastschriftMandat muss bis 31. August beim Verein eingelangt sein. Für jeden Schüler/jede Schülerin ist ein eigenes SEPA-Lastschrift Mandat zu erstellen. Bei verspäteten Zahlungen gelangen € 8,00 an Mahnspesen pro erfolgtem Mahnschreiben sowie 12% Verzugszinsen zur Verrechnung. Wegen Kontounterdeckung dem Verein angelasteten Rückleitungsspesen werden an den Vertragspartner weiterverrechnet.


4. Kostenersatz

4.1. Abmeldung vor dem Anreisetag von Schule und Internat: Wird der oder die Schüler/Schülerin vor dem Anreisetag wieder abgemeldet, verfällt der Bearbeitungsbeitrag.

4.2. Abmeldung von der Schule und Internat während des Jahres: Jeder begonnene Monat ist voll zu bezahlen. Weitere Zahlungen fallen nicht an.

4.3. Abmeldung nur vom Internat, nicht auch von der Schule während des Jahres: Die Vereinbarung bleibt diesfalls vollinhaltlich aufrecht, die vereinbarten Zahlungen sind für die gesamte Laufzeit derVereinbarung zu entrichten. Gleiches gilt, wenn der Schüler/die Schülerin aus disziplinären Gründen von der Schule oder vom Vorstand des Vereins vom Internat ausgeschlossen wird.

4.4. Ersatz von Verpflegungskosten: Eine Rückvergütung von tatsächlich nicht eingenommener Verpflegung durch den Schüler/die Schülerin (außer bei Exkursionen und Schikurs) erfolgt nicht.


5. Der gleichzeitig mit umseitiger Vereinbarung erstellte Anmeldebogen ist integrierender Bestandteil derVereinbarung.


6. Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus dem zwischen Verein und Vertragspartner bzw. Schüler/Schülerin begründeten Rechtsverhältnis wird das Bezirksgericht Mödling als sachlich und örtlich zuständig vereinbart (§ 104 JN).